Beiträge von ST1100-Berthold

    Mit Windabweiser kommt man bei Regen etwas trockener an. Wenn die Windabweiser aufgrund des physikalischen Prinzips den Fahrtwind abhalten sollen, so tun sie das, egal ob durch Kälte abgekühlt oder durch (Motor-) Wärme aufgeheizt (so meine Logik). Ich habe eine ST 1100 mit Windabweiser und eine ST 1100 ohne Windab-weiser. Es ist tatsächlich ein Unterschied.

    Bei meiner ST 1300 ohne Windabweiser bei den derzeitigen hohen Temperaturen komm ich dem Spiegeleierbraten erheblich näher :twisted:

    Des Rätsels Lösung:

    Es geht um die ST 1300, bei der die Blinkeranbindung tatsächlich anders ist. Die Steckerverbindung (Männlein + Weiblein) ist zwischen dem noch sichtbaren Kabel und dem unsichtbaren. Siehe Foto Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Die Clipse, Zapfen und "Halteband" sind ähnlich wie bei der ST 1100.

    Das "unsichtbare" Kabel konnte ich durch das große Loch erfühlen. Allerdings war das einfach insofern, als ja die Kabelführung/-verbindung komplett war. Die Kabelführung ist bei meiner ST 1300 durch das kleine Loch. Wie auch immer, wenn du das Kabel angeln kannst, ist die Rückführung durch das große Loch einfacher als das Gefummel durch das kleine.

    Hallo Panomat,

    mir schwant Übles. Soeben stelle ich fest, dass dein Thema unter STX 1300 / STX Technik rangiert und die Antwortgeber wohl auf der Basis ST 1100 reagiert haben. Wenn dem so ist, könnten die Antworten zum Blinkeranschluss insofern falsch sein, als der Anschluss der ST 1300 anders sein könnte. Werde das an meiner ST 1300 morgen mal überprüfen. Upps ... morgen ist ja schon heute 😏

    Hallo RETNÜG,

    du hast Recht, ich sehe an dem Kabel am Blinker auch keinen Stecker. Ich habe wohl fachlich einen falschen Begriff gewählt. Mir fiel aber so schnell keine richtige Bezeichnung der Kabelverbindung ein, so wie sie auf dem Foto dargestellt ist. Jedenfalls ist die elektrische Kabelverbindung durch das abgebildete Kabel am Blinker noch vorhanden. Allerdings nicht in der mir/uns bekannten Art und Weise, dass am Blinker selbst eine Steckeraufnahme vorhanden ist, in die das aus der Verkleidung kommende Kabel mit dem daran befindlichen Stecker eingesteckt wird. Füge mal Fotos aus dem Werkstatthandbuch sowie dem Fahrerhandbuch bei. Bei meinen zwei ST1100 ist die Verbindung auch genau so. Bin mal gespannt, welches Verbindungsergebnis das "Angeln" hervorbringt.

    & Hartmut,

    der Verlust eines Spiegelgehäuses dürfte ja wohl am fehlenden "Sicherungskabel" gelegen haben. Die Problemlösung hast du ja bereits oben beschrieben.

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    Hallo RETNÜG,

    vielleicht solltest du dir mal eine (neue) Lesebrille anschaffen und den bisherigen Text sowie die Fotos genau anschauen :mrgreen:

    Von abgebrochenen Zapfen ist nirgendwo die Rede. Auf den Fotos ist zu erkennen, dass die Zapfen sich noch am Gehäuse befinden.

    Warum sollte Panomat jeweils zwei gegenüber stehende Arme der Clipse zusammen drücken? Dann gehen die Zapfen garantiert nicht mehr in die Clipse. Empfehlenswerter ist, alle vier Arme vorsichtig nur soweit zusammen drücken, dass ein quadratisches Loch mit einem etwas geringeren Durchmesser als die Zapfenstärke entsteht, ähnlich dem unteren Clips auf dem dritten Foto. Das Gehäuse mit den drei Zapfen gleichzeitig mit den drei Clipsen in Kontakt bringen und mit beidhändigem Druck aufs Gehäuse in die Clipse einrasten lassen.

    Der Stecker für den Blinkeranschluss befindet sich doch da, wo er hingehört, nämlich an der Blinkerrückseite (s. Foto). Geangelt werden muss nur nach dem nicht sichtbaren Kabel (s. meine Beschreibung).

    Hallo zusammen,

    mir hat mit Fahrerflucht jemand die Spiegel meiner Pan abgefahren, Kabel aus den Clips raus und Spiegel kaputt, siehe Fotos.
    Hat jemand einen Auszug aus dem Werkstatthandbuch, wie und wo man den Blinker wieder anschließt? Kommt man da einigermaßen gut dran oder muss dafür die Verkleidung runter?
    Gibt es das passende schwarze Kabel als Halterung für die Sollbruchstelle Spiegelblende auch als Ersatzteil oder wie bekommt man es so fest, dass die Spiegelblende nicht bei dem kleinsten Stoß wieder auf dem Boden liegt?

    Danke und Gruß

    Werkstatthandbuch:

    Rückspiegel

    Das Rückspiegelgehäuse entfernen, indem die drei Zapfen vorsichtig aus den Clips in der Oberverkleidung herausgedrückt werden. Den Stecker der vorderen Blinkleuchte abtrennen. Den Befestigungsclip und das Innendistanzstück der Spiegelabdeckung entfernen. Die zwei Schrauben herausdrehen und den Rückspiegel abnehmen.

    1. Kabel ist nicht aus den Clips raus. In den drei Clips werden die drei Zapfen des Gehäuses hereingedrückt.
    2. Kabel mit Stecker wird aus dem großen Loch zwischen den vorderen zwei Clips herausgeführt und auf den Blinker gesteckt (siehe Foto 1).
    3. Der Stecker mit einem abgerissenen Teilkabel sitzt ja noch auf dem Blinkeranschluss.
    4. Versuche mal das Kabelgegenstück aus dem großen Loch hervorzuangeln und beide Kabelenden mit einander zu verbinden.
    5. Die drei Clipse sollten von außen mit einem mittig angesetzten Schraubenzieher herausgenommen werden können, wenn erforderlich. Allerdings sind die beiden oberen Clipse bereits mit Draht (?) zur besseren Haltung der Zapfen manipuliert worden. Vermutlich sind diese durch häufigeres unsachgemäßes entfernen des Spiegelgehäuses beschädigt/ausgeleiert worden.
    6. Ob der Spiegel kaputt ist, kann auf den Fotos nicht erkannt werden. Auf dem zweiten Foto sitzt der Spiegel noch mit den zwei Schrauben ordnungsgemäß befestigt an der Verkleidung.


    Er schreibt, er hat eine 13er von 2012.

    d.h. die Pan hat keinen Lichtschalter, wenn es eine deutsche Ausführung ist. Zündung an = Licht an.

    Es gibt nur - Abblendlicht und Fernlicht.

    13er hatten nur Bj. 2002/2003 Lichtschalter.

    ... und Standlicht. Bei Zündung an leuchtet entweder Abblendlicht + Standlicht oder Fernlicht + Standlicht, je nach Stellung des Umschalters. Aber Standlicht leuchtet immer.

    Dann halt hier, aber bleib gerne bei Deiner ausführlich befründeten Unwissenheit

    https://www.t-online.de/mobilitaet/rec…-plakette-.html

    Schon etwas älter

    https://www.focus.de/auto/news/ohne…id_1965400.html

    Ich glaube auch nicht, dass ein RA auf seiner Homepage falsche Aussagen tätigt.

    https://www.ra-kotz.de/tuev-ueberzieh…und-strafen.htm

    Das Thema ist mir am Wochenende auf einem Bikertreff erneut über den Weg gelaufen, mit wieder falscher Behauptung. Deshalb habe ich mich jetzt mal hingesetzt, um dieser Falschbehauptung endgültig entgegen zu treten:

    Der Beschluss vom Amtsgericht Zeitz – 13 Owi 724 Js 200466/18 – datiert aus dem Jahr 2018 und basierte unter anderem auf § 69 Abs. 2 Nr. 14 StVZO. Diese Regelung ist heute nicht mehr anwendbar, da dieser Paragraph in der StVZO weggefallen ist.

    Ersetzt wurde er durch den neuen § 69a StVZO.

    Dieser regelt die Vorschriften zur Inbetriebnahme von Fahrzeugen und unter welchen Bedingungen ein Fahrzeug betrieben werden darf.

    Begriff der Inbetriebnahme:

    Die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ist rechtlich enger zu verstehen als das bloße Zulassen oder Bereitstellen eines Fahrzeugs. Sie setzt ein Bewegen des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr voraus, nicht nur das fahrbereite Abstellen auf privatem Gelände. Das bedeutet, dass ein Fahrzeug erst dann als in Betrieb genommen gilt, wenn es tatsächlich zur Teilnahme am Straßenverkehr genutzt wird. Dies ist relevant für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 69a StVZO.

    Rechtliche Auslegung:

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte betont, dass der Begriff der Inbetriebnahme im Zusammenhang mit der Verkehrsteilnahme zu interpretieren ist. Ein Fahrzeug, das lediglich auf einem Hof steht, ohne bewegt zu werden, fällt nicht unter die Inbetriebnahme. Dies schützt Fahrzeughalter vor einer ausweitenden Auslegung, die über die gesetzlich vorgesehenen Pflichten hinausgehen würde.

    Praktische Bedeutung:

    Ordnungswidrigkeiten: Wer ein Fahrzeug betreibt, das nicht den Vorschriften entspricht, kann nach § 69a StVZO belangt werden, wenn es in Betrieb genommen wird.

    Technische Vorschriften: Fahrzeuge müssen den Anforderungen der StVZO entsprechen, bevor sie im öffentlichen Verkehr genutzt werden dürfen.

    Bußgeldverfahren: Die Inbetriebnahme ist entscheidend für die Frage, ob ein Bußgeldverfahren zulässig ist; allein die Zulassung oder das Abstellen reicht nicht aus. Die Inbetriebnahme erfordert eine tatsächliche Nutzung im Straßenverkehr und Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.