Beiträge von hermi

    Ich muß off toppic noch eins draufsetzten: Mit dem Mitführen der Birne beweist Du ja gerade, dass Dir bekannt ist, dass das falsch/unzulässig ist, was auf Vorsatz schließen lässt und die Geldbuße verdoppeln kann. Du könntest das allesfalls noch als generellen mitgeführten Ersatz verkaufen, wobei sich dann aber die Frage stellt, warum Du nicht ein gleichwertiges Produkt als Ersatz mitführst-%-:mrgreen:

    11er Thema neue Reifen #42 21. November 2024


    Zur Betriebserlaubnis § 19 Abs 2 StVZO(teilweise):

    (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

    2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

    3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.



    AG Landstuhl, Beschluss vom 10.07.2023, AZ 1 OWi 4396 Js 6726/23 jug unter Zitierung von BGH VIII ZR 361/18 vom 11.12.2019:

    https://juris.bundesgerichtsho…12c47e8fa2cba4d192da78f0c


    Sowohl das AG Landhut als auch der BGH räumen mit der Mär auf, dass bei jeglicher Veränderung die Betriebserlaubnis erlischt, es kommt vielmehr auf eine gewisse Wahrscheinlichkeit an.

    Zitat aus AG Landshut nach Juris:

    "Zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis reicht es daher nicht aus, wenn Änderungen vorgenommen wurden, aus denen eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern lediglich resultieren kann. Erforderlich ist vielmehr, dass durch die vorgenommenen Änderungen eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer mit einem gewissen Maß an Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Dies setzt allerdings umgekehrt auch nicht die Feststellung einer konkreten Gefährdung voraus, sondern lediglich ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit (BGH, NJW 2020, 1287 (1288); OLG Düsseldorf, NZV 1995, 329 f.; OLG Koblenz, NStZ 2020, 430; VGH Mannheim, NJOZ 2012, 904 (905, Rn. 30 ff.); Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, StVR, 47. Aufl. 2023, § 19 StVZO Rn. 8; jurisPK-StVR/Neu, 2. Aufl. 2022 (Werksstand), Aktualisierung 2/2023, § 19 StVZO Rn. 37)."

    Das eigentliche Problem ist praktischer Natur, nämlich die Rennleitung vor Ort. Wenn die meint, dass sei so, dann kommt die Owimaschinerie in Gang. Die Behörde hat zwar die Beweislast, aber darauf würde ich mich nicht verlassen, entweder Du verteidigst Dich mit Sachkompetenz selbst oder beauftragt einen RA, der natürlich Geld kostet und der sich auch auskennen oder sich schlau machen muss. Verkehrsrechtsschutzversicherung empfohlen, wenn man einen findet, der zu den gesetzlichen Gebühren arbeitet.

    Jeder muss für sich entscheiden, ob er sich das antut.

    Ich beutze auch komoot - allerdings nur als Tourenaufzeichungsgerät sozusagen. Das, was Du beschreibst, mache ich manchmal mit kurviger.de wenn ich für nix Zeit habe als nur zum Fahren, Rundkurs und/oder Ziel eingeben, Himmelsrichtung und, wenn Du eine Bezahlvariante hast, den Kurvigerstatus - extrem kurvig beispielsweise:mrgreen: - eingeben und - ich jedenfalls- habe damit z.B. selbst in der Eifel Stellen entdeckt, das hätte ich nicht für möglich gehalten, selbst in der Nähe meines Geburtsorts, wo ich dachte, mich ein bisschen auszukennen.:shock: (Nein, ich kriege keine Provision:mrgreen:)

    Ansonsten muss man, wenn man will, sich damit beschäftigen. Tourplanung mache ich damit ausschlieslich am PC, aber halt mit kurviger.de.

    In einem Verein hat man Meinungsvielfalt und mir ist auch kein Verein bekannt, in dem ein Austausch der Mitglieder über Themen, die nicht unmittelbar dem Satzungszweck dienlich sind, ausgeschlossen werden.


    Gruß
    Siggi

    Dann schau Dir mal die neuesten Satzungsänderungen der DLRG an, allen voran der Landesverband Baden Württemberg und jetzt anscheinend auch die Dachorganisation. Ich will das hier aus den genannten Gründen nicht weiter kommentieren.

    Ich persönlich bin ausnahmsweise froh, dass in diesem Forum nicht politisiert wird.

    Eine KI ist "lediglich" ein trainierter Automatismus. Nicht mehr. Hier ist weder "Intelligenz" noch "Verstehen" im Spiel - und schon gar kein "Bewusstsein".


    Ich habe zwar absolut keine Ahnung von dem Thema, aber natürlich eine Meinung:mrgreen: und mittlerweile eingeschränkt auch Erfahrung, wenn auch nicht auf dem Gebiet des autonomen Fahrens: im juristischen Bereich ist es mittlerweile so - und das nimmt massiv zu - dass "Ottonormalverbraucher" ohne (juristischen) Sinn und Verstand mit KI erstellte Klagen und/oder Schriftsätze einreichen, selbst Anwälte fallen auf nicht existierende/unpassende Fundstellen rein. Es wird befürchtet, dass durch den Gebrauch von KI der jur. Nachwuchs leidet. Die Präsidentin des Bundessozialgerichts hat sich kürzlich hierzu deutlich geäussert:

    https://rsw.beck.de/aktuell/da…chtsstaat-ki-fachanwaelte

    Die Amtsgerichte in Zivilsachen werden aufgrund der Anhebung der Streitwertgrenzen für die Landgerichte ziemlich sicher absaufen, weil jeder meint, er könne mit Hilfe der KI einen Prozess führen. Bürger sind für die Prozessführung auch nicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverklehrs verpflichtet. Das bedruckte Papier muss von sowieso nicht vorhandenem Personal eingescannt und bearbeitet werden. Ein Rattenschwanz an Problemen. Ich wäre schon froh, wenn KI so schlau wäre, dass ein einfacher Sachverhalt zur Prüfung eingegeben werden kann. Bei der letzten Fortbildung wurden einfachste Fragen gestellt, für deren Beantwortung ich jedenfalls keine KI bräuchte und die kostet ja auch noch richtig Geld. Und so wie jeder juristische Sachverhalt ein bisschen anders ist als der andere so ist das auch im Straßenverkehr, wie Michael an dem Luftballon deutlich gemacht hat und hier schließt sich der Kreis. Ich hoffe das war nicht zu viel off topic-%- Ich glaube, dass wir uns von der Vorstellung veabschieden müssen, dass autonomes Fahren dem menschlichen Fahren geleich kommt. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.