ST1100 Scheinwerferbirne wechseln

  • 11er Thema neue Reifen #42 21. November 2024


    Zur Betriebserlaubnis § 19 Abs 2 StVZO(teilweise):

    (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

    2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

    3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.



    AG Landstuhl, Beschluss vom 10.07.2023, AZ 1 OWi 4396 Js 6726/23 jug unter Zitierung von BGH VIII ZR 361/18 vom 11.12.2019:

    https://juris.bundesgerichtsho…12c47e8fa2cba4d192da78f0c


    Sowohl das AG Landhut als auch der BGH räumen mit der Mär auf, dass bei jeglicher Veränderung die Betriebserlaubnis erlischt, es kommt vielmehr auf eine gewisse Wahrscheinlichkeit an.

    Zitat aus AG Landshut nach Juris:

    "Zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis reicht es daher nicht aus, wenn Änderungen vorgenommen wurden, aus denen eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern lediglich resultieren kann. Erforderlich ist vielmehr, dass durch die vorgenommenen Änderungen eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer mit einem gewissen Maß an Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Dies setzt allerdings umgekehrt auch nicht die Feststellung einer konkreten Gefährdung voraus, sondern lediglich ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit (BGH, NJW 2020, 1287 (1288); OLG Düsseldorf, NZV 1995, 329 f.; OLG Koblenz, NStZ 2020, 430; VGH Mannheim, NJOZ 2012, 904 (905, Rn. 30 ff.); Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, StVR, 47. Aufl. 2023, § 19 StVZO Rn. 8; jurisPK-StVR/Neu, 2. Aufl. 2022 (Werksstand), Aktualisierung 2/2023, § 19 StVZO Rn. 37)."

    Das eigentliche Problem ist praktischer Natur, nämlich die Rennleitung vor Ort. Wenn die meint, dass sei so, dann kommt die Owimaschinerie in Gang. Die Behörde hat zwar die Beweislast, aber darauf würde ich mich nicht verlassen, entweder Du verteidigst Dich mit Sachkompetenz selbst oder beauftragt einen RA, der natürlich Geld kostet und der sich auch auskennen oder sich schlau machen muss. Verkehrsrechtsschutzversicherung empfohlen, wenn man einen findet, der zu den gesetzlichen Gebühren arbeitet.

    Jeder muss für sich entscheiden, ob er sich das antut.

    mfG
    hermi


    hat fertig


    Nr. 3 ab dem 06.04.2017

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    Das eigentliche Problem ist praktischer Natur, nämlich die Rennleitung vor Ort. Wenn die meint, dass sei so, dann kommt die Owimaschinerie in Gang. Die Behörde hat zwar die Beweislast, aber darauf würde ich mich nicht verlassen, entweder Du verteidigst Dich mit Sachkompetenz selbst oder beauftragt einen RA, der natürlich Geld kostet und der sich auch auskennen oder sich schlau machen muss. Verkehrsrechtsschutzversicherung empfohlen, wenn man einen findet, der zu den gesetzlichen Gebühren arbeitet.

    Jeder muss für sich entscheiden, ob er sich das antut.

    Resultierend daraus ergibt sich, wer vor Ort bei einer Kontrolle Diskussionsbedarf hat, ist höchstwahrscheinlich zweiter Sieger

  • Dass das ggfls. eintritt, muss man vorm Einbau einkalkulieren. Bei mir isses 10 Jahre gutgegangen, andere hatten sofort bei der ersten Kontrolle Pech, da wurde die Maschineriein Gang gesetzt.

  • Wenn mich nicht alles täuscht, sind wir längst "off topic" und die technische Frage beantwortet..

    Lösungsansatz für alle, die "deutsch denken": Ich habe eine H4 Ersatzbirne mit, die ich bei Bedarf statt der LED einbauen und damit weiterfahren kann.

    der lieber fährt als schraubt ...

  • Ich muß off toppic noch eins draufsetzten: Mit dem Mitführen der Birne beweist Du ja gerade, dass Dir bekannt ist, dass das falsch/unzulässig ist, was auf Vorsatz schließen lässt und die Geldbuße verdoppeln kann. Du könntest das allesfalls noch als generellen mitgeführten Ersatz verkaufen, wobei sich dann aber die Frage stellt, warum Du nicht ein gleichwertiges Produkt als Ersatz mitführst-%-:mrgreen:

    mfG
    hermi


    hat fertig


    Nr. 3 ab dem 06.04.2017