Hmmm,
meines Wissens sind Knöllchen auf einem privaten Grundstück grundsätzlich nicht erlaubt. Da darf ich ja auch mit Fahrzeugen unterwegs sein, die weder Verkehrssicher noch angemeldet sind. Nicht umsonst schreiben Ladenbesitzer bei der Einfahrt zu einem zwar öffentlich zugänglichen aber privaten Parkplatz des Ladens immer dran, dass auf diesem Grundstück die StVO gilt. Sonst bräuchte ich mich dort ja auch nicht an so einfache Regeln wie rechts vor links zu halten.
Und bei uns auf dem Motocross Gelände fahren etliche Maschinen und Fahrer, die so nicht auf die Straße dürften.
Aber wenn ich es mir leiste, ein Fahrzeug angemeldet zu lassen, das nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnimmt, dann sollte das ja eigentlich meine Sache sein.