Möglicher Familienzuwachs!?!

  • Hmmm,

    meines Wissens sind Knöllchen auf einem privaten Grundstück grundsätzlich nicht erlaubt. Da darf ich ja auch mit Fahrzeugen unterwegs sein, die weder Verkehrssicher noch angemeldet sind. Nicht umsonst schreiben Ladenbesitzer bei der Einfahrt zu einem zwar öffentlich zugänglichen aber privaten Parkplatz des Ladens immer dran, dass auf diesem Grundstück die StVO gilt. Sonst bräuchte ich mich dort ja auch nicht an so einfache Regeln wie rechts vor links zu halten.

    Und bei uns auf dem Motocross Gelände fahren etliche Maschinen und Fahrer, die so nicht auf die Straße dürften.
    Aber wenn ich es mir leiste, ein Fahrzeug angemeldet zu lassen, das nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnimmt, dann sollte das ja eigentlich meine Sache sein.

  • Hmmm,

    meines Wissens sind Knöllchen auf einem privaten Grundstück grundsätzlich nicht erlaubt.

    Das ist, meines Wissens tatsächlich möglich, dass die "Rennleitung" oder auch das Ordnungsamt tätig werden können, wenn sie ein Fahrzeug, auch auf Privatgrund, mit Kennzeichen versehen ohne gültige HU-Plakette (TÜV) von öffentlich zugänglichem Grund (Gehweg, Straße, etc.),wahrnehmen. Als ich das erste Mal davon gehört/gelesen habe, konnte ich es auch erst nicht glauben, dass so etwas möglich ist. Als "Gegenmaßnahme" einfach bei solchen Fahrzeugen das/die Kennzeichen demontieren, oder wie schon geschrieben blickdicht abstellen.

    Um auf die Sitzhöhe zurückzukommen; bei meinen, eher kurzen 173 cm, konnte ich immer auf meiner 11-er Pan gut mit meinen Füßen aufsetzen. Was bei der Sitzhöhe manchmal unterschätzt wird, ist die Sitzbankbreite, denn die Breite nimmt von der Beinlänge einiges weg.

    Ich gebrauche keinen Mittelfinger, ich kann das mit den Augen! ;)

  • Das mit abgelaufenen TÜV und auf Privatgrund abgestellt. Erschließt sich auch Mir nicht, dass hier die Polizei tätig werden kann.

    Aber es ist so. Schon mehrfach gelesen.

    m.M. - Denn wenn ich nicht am öffentlichen Straßenverkehr damit teilnehme. Kann ja nix passieren und ich niemanden damit Schaden zu fügen. Wo ist das Problem :idea:0))((0

    Das ist halt durch Regulierungs.- Bestimmungs - Verordnungs wahn/wust hier in Deutschland so :mrgreen:

    Offtopic - Was ist in einer Garage zulässig, was ist erlaubt, was muss darin stehen, Was darf zusätzlich drin stehen. Was darf darauf stehen. Strafe für nicht Bauartbedingter Nutzung usw. usw.

    Ich habe KEINEN Informations.- Erklärungsbedarf. Nur WER das kapiert, hat den Bürokratie Wahnsinn in der BRD verstanden :?:

    Nach meinem Kenntnisstand - Zulassung der 11er OHNE TÜV ist nicht möglich. Nur mit Kurzzeitkennzeichen und dann zum TÜV.

    Gruß Wolfi

  • Aber auch Kurzzeitkennzeichen ist ein Problem. Ich habe die Info, dass ich mit dem sogenannten Überführungskennzeichen (weiß-schwarz mit gelbem Ablaufdatum) auch nicht fahren darf, wenn das Fahrzeug keinen TÜV hat (mit dem weiß roten dagegen schon). Deswegen ja meine Frage, ob jemand weiß, wie es ist, wenn ich einen Termin für eine HU in der Tasche habe und auf dem Weg zur Werkstatt/TÜV bin?

    Ohne Zulassung darf ich ja auch fahren, wenn ich an diesem Tag an- bzw. abmelde.

  • ............. Deswegen ja meine Frage, ob jemand weiß, wie es ist, wenn ich einen Termin für eine HU in der Tasche habe und auf dem Weg zur Werkstatt/TÜV bin?

    ......

    Ja darf man, auf direktem kürzesten Weg, mit Terminbestätigung und KFZ Schein. Von Hamburg zum TÜV in Stuttgart gilt nicht. Und natürlich sollte man den Termin auch wahrnehmen, denn den TÜV-Bericht will dann sicher jemand in entsprechender Frist sehen wollen. ;-)

  • Nicht umsonst schreiben Ladenbesitzer bei der Einfahrt zu einem zwar öffentlich zugänglichen aber privaten Parkplatz des Ladens immer dran, dass auf diesem Grundstück die StVO gilt. Sonst bräuchte ich mich dort ja auch nicht an so einfache Regeln wie rechts vor links zu halten.

    Es ist eine weitverbreitete falsche Meinung, dass auf Parkplätzen grundsätzlich die von dir genannte Vorfahrtregel gilt, unabhängig davon, ob es sich um einen privaten oder öffentlichen Parkplatz handelt !!! Hier muss ich mich mit dem anderen Verkehrsteilnehmer abstimmen, wer zuerst fahren soll. Wenn das nicht gemacht wird, sind bei einem Unfall beide Teilnehmer schuld. Die Höhe des jeweiligen Schuldanteils ist von weiteren Feststellungen von Sachverhalten abhängig. Es gibt keine "Automatik" der Aufteilung 50 : 50 %.

    Die Vorfahrtregel gilt allerdings auf Parkplätzen, die durch entsprechende Markierung der Fahrspuren, z. Bps. Linien, Abbiegepfeile auf der Fahrspur, "Zebrastreifen" sowie Verkehrszeichen (Einbahnstraße, Einfahrverbot, Stopschild, Vorfahrt achten usw.) gekennzeichnet sind. Die so gekennzeichneten Fahrspuren dienen somit nicht nur zum Aufsuchen oder Verlassen einer gekennzeichneten Parkfläche. In meiner Stadt gibt es tatsächlich so ein Parkplatz. In anderen Städten ist mir so einer noch nicht aufgefallen.

    Gruß aus dem westlichen Münsterland
    Berthold

  • Das ist, meines Wissens tatsächlich möglich, dass die "Rennleitung" oder auch das Ordnungsamt tätig werden können, wenn sie ein Fahrzeug, auch auf Privatgrund, mit Kennzeichen versehen ohne gültige HU-Plakette (TÜV) von öffentlich zugänglichem Grund (Gehweg, Straße, etc.),wahrnehmen. Als ich das erste Mal davon gehört/gelesen habe, konnte ich es auch erst nicht glauben, dass so etwas möglich ist. Als "Gegenmaßnahme" einfach bei solchen Fahrzeugen das/die Kennzeichen demontieren, oder wie schon geschrieben blickdicht abstellen.

    Ein Fahrzeug mit Kennzeichen und ungültiger TÜV-Plakette kann noch zugelassen oder bereits abgemeldet sein. Auf privatem Grund ist das völlig unschädlich. "Knöllchen" gibt es nur, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt oder abgestellt wird. Wird ein Fahrzeug aus dem öffentlichen Straßenverkehr auf ein Privatgrundstück bewegt und dabei von der Polizei "verfolgt", kann diese wegen der ungültigen Plakette auch auf dem Privatgrundstück ahnden. Aufgabe des Ordnungsamtes ist u.a. die Überwachung des "ruhenden" Verkehrs, z. Bsp. Parkverstöße. Für das Fehlen einer gültigen TÜV-Plakette, Außenspiegel usw. hat das OA keine Zuständigkeit.

    Gruß aus dem westlichen Münsterland
    Berthold

  • Ohne Zulassung darf ich ja auch fahren, wenn ich an diesem Tag an- bzw. abmelde.

    Das kannst du nur, weil die KFZ-Versicherung von Morgens 0:00 bis 24:00 Uhr gilt.

    Ja darf man, auf direktem kürzesten Weg, mit Terminbestätigung und KFZ Schein. Von Hamburg zum TÜV in Stuttgart gilt nicht. Und natürlich sollte man den Termin auch wahrnehmen, denn den TÜV-Bericht will dann sicher jemand in entsprechender Frist sehen wollen. ;-)

    Man darf nur, wenn vorher eine KFZ-Versicherung abgeschlossen wurde.

    Gruß aus dem westlichen Münsterland
    Berthold

  • Nach meinem Kenntnisstand - Zulassung der 11er OHNE TÜV ist nicht möglich. Nur mit Kurzzeitkennzeichen und dann zum TÜV.

    Wenn eine KFZ-Versicherung abgeschlossen wurde kann ich zum TÜV und anschließend zur Zulassungsstelle fahren. Ein Kurzzeitkennzeichen ist nicht erforderlich.

    Gruß aus dem westlichen Münsterland
    Berthold