... gefragt.
Ich bin ein wenig verwirrt und die Auskünfte von Herrn Gockel verwirren mich noch mehr.
Zur Vorgeschichte:
Meine Enkelin hat seit Dezember 2017 ihren Führerschein B.
In einem Gespräch sagte sie mir, dass sie, wenn einen Anhänger ziehen wollte, einen extra Führerschein machen muss. Das war mir völlig neu!
Bei Google habe ich nachgeschaut und, so wie ich es verstehe, darf man mit B Anhänger bis 750 Kg zul. Gesamtmasse ziehen. Oder etwa doch nicht?
Beisp.:
Löti, 18 Jahre alt mit B, darf Anhänger bis 750 Kg zul. Gesamtmasse ziehen, aber darüber hinaus nicht mahr?
Anhänger hat > 750 Kg Gesamtmasse, ist aber leer, also < 750 Kg , darf Löti ziehen oder nicht?
Ich weiß, es gibt noch Zwischenregeln, wo Masse und Ausstattung des Zugfahrzeuges eine Rolle spielen, aber die interessieren mich hier jetzt nicht. Oder sollten sie?