Die Rennleitung ist ...

  • ... gefragt.
    Ich bin ein wenig verwirrt und die Auskünfte von Herrn Gockel verwirren mich noch mehr.
    Zur Vorgeschichte:
    Meine Enkelin hat seit Dezember 2017 ihren Führerschein B.
    In einem Gespräch sagte sie mir, dass sie, wenn einen Anhänger ziehen wollte, einen extra Führerschein machen muss. =aaah= Das war mir völlig neu!
    Bei Google habe ich nachgeschaut und, so wie ich es verstehe, darf man mit B Anhänger bis 750 Kg zul. Gesamtmasse ziehen. Oder etwa doch nicht?


    Beisp.:
    Löti, 18 Jahre alt :mrgreen: mit B, darf Anhänger bis 750 Kg zul. Gesamtmasse ziehen, aber darüber hinaus nicht mahr?
    Anhänger hat > 750 Kg Gesamtmasse, ist aber leer, also < 750 Kg , darf Löti ziehen oder nicht?


    Ich weiß, es gibt noch Zwischenregeln, wo Masse und Ausstattung des Zugfahrzeuges eine Rolle spielen, aber die interessieren mich hier jetzt nicht. Oder sollten sie?

    Ich gebrauche keinen Mittelfinger, ich kann das mit den Augen! ;)

  • Bis 750kg gesamtgewicht darfst du ohne Anhängerschein ziehen, drüber hinaus brauchst du einen Anhängerschein.
    Aber wenn ich mich noch richtig dran erinnere Siggi, hast du doch noch den alten Schein :mrgreen: und mit dem darfst du mehr ziehen.


    Gruss Ralph

  • Ich bin zwar nicht Rennleitung, aber schau mal auf deinen Führerschein, wenn deiner bereits das Chipkartenformat hat.
    Da steht drauf, was Löti fahren darf.
    Aber Löti ist in Wirklichkeit keine 18 mehr, sondern hat den Schein sicher schon länger und hat daher Bestandsschutz. Deswegen darf er auch Hänger fahren, weil er das mit dem FS Klasse 3 auch durfte.
    Ich glaube, die Frischen dürfen keinen Hänger mehr fahren, müsste ich meinen Sohn fragen. Falls dein FS noch einer aus Papier sein sollte, müsste ich mal auf meine Karte schauen, ich darf einiges mit dem alten 3 fahren, was ich vorher nicht durfte, z.B. Gespanne bis zu 12t.
    Mehr weiss ich ohne nähere Info auch nicht.

  • Jetzt bin ich schlauer, Danke!


    Der Onkel hat doch nur Spaß gemacht. -%-
    Meine Fleppe ist vom 03.07.1968 und war nieeee in der "Reinigung"!


    Nachtrag:
    Lt. meines Kartenführerscheines darf ich fahren;
    A - BE - C1E - ML


    Bei Jenny`s Schein (10.09.74) ist beim Umtausch von rosa Lappen auf Karte seitens der Führerscheinstelle ein Übertragungsfehler passiert, denn sie dürfte -so sie denn den Gesundheitscheck hätte- lt. Karte, auch CE fahren.

    Ich gebrauche keinen Mittelfinger, ich kann das mit den Augen! ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Löti ()

  • Hier noch ein Link zur Erklärung der was dürfte.


    Bei der Übertragung des Rosa Schweincgens auf die Karte geschehen regelmäßig Fehler. Bei mir haben Sie mit dem Erwerb Klasse A die Klasse C1E mit 12t Zusatz "vergessen". Musst das dann nach der Prüfung durch den TÜV bei der Führerscheinstelle ändern lassen.

    Grüße aus Berlin,


    Andreas


    Bike hard, die old.

  • Da drängt sich mir die Frage auf, wenn ich nun nachts fahre und das Licht einschalte, darf ich dann ohne Brille fahren? Licht ist ja auch eine Sehhilfe und zwei Sehhilfen sind doch übertrieben ... ooodr? ;)

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • Ein Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse darf in jedem Fall mitgeführt werden. Darüber hinaus dürfen solche Kombinationen geführt werden, deren addierte Gesamtmasse (also Pkw U. Anhänger) 3,5 t nicht übersteigt. Die schwerstmögliche Fahrzeugkombination sind demnach 4,25t (3,5t Zugfahrzeug Kl. B und Anhänger mit 750 kg).


    Darüber hinaus kann man noch die Schlüsselzahl 96 erwerben (nur Unterweisung in der Fahrschule, keine Prüfung). Damit darf man grundsätzlich Kombinationen bis 4,25t Gesamtmasse führen.

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

    image.gif


  • Aber ich bin doch Rennleitung.


    Aber Achsel ist, wie immer in diesem Bereich, verlässlich und richtig informiert.



    Ist der junge Löti wieder in der Heimat?

  • Ach, ich dachte der heißt Mario


    so kannste dich täuschen

  • Ein Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse darf in jedem Fall mitgeführt werden. Darüber hinaus dürfen solche Kombinationen geführt werden, deren addierte Gesamtmasse (also Pkw U. Anhänger) 3,5 t nicht übersteigt. Die schwerstmögliche Fahrzeugkombination sind demnach 4,25t (3,5t Zugfahrzeug Kl. B und Anhänger mit 750 kg).


    Darüber hinaus kann man noch die Schlüsselzahl 96 erwerben (nur Unterweisung in der Fahrschule, keine Prüfung). Damit darf man grundsätzlich Kombinationen bis 4,25t Gesamtmasse führen.


    So ist es leider und unsinnigerweise seit einigen Jahren.


    Führt dann zu solchen Arbenteuerlichkeiten wie:
    Meinen Wohnwagen (1.300kg) durfte ich mit einem Golf V 2.0TDI (Leer 1300kg zgG:1900kg) ohne Anhängerführerschein ziehen.
    Nun fahre ich aber einen T5 2.0TDI mit 2000kg Leergewicht und einem zgG. Von 3000kg.
    Um mit diesem meinen Wohnwagen ziehen zu dürfen reicht nichtmal mehr B96 sondern man muss zwingend den teuren BE Führerschein machen.


    Weil soein 1300kg schwerer Wohnwagen an einem 1400kg schweren Golf ja viel sicherer ist, als an einem min. 2100kg schweren Bulli. :roll:


    Wer in der EU die Anhängerregelungen macht, hat seinen Job klar verfehlt.


    Ich zieh meine 6 Jahre alten Wohnwagenreifen jetzt erstmal auf meinen Transporter, dann Fahr ich mit dem mit 185kmh über die Autobahn zum Reifenhändler und kauf neue Reifen für den Wohnwagen, damit ich mit dem auch weiterhin 100 fahren darf...


    Kann Spuren von Ironie und anderen Schalenfrüchten enthalten.


    MfG Christian

    ST 1100 "Pan European" '97 ohne ABS