Petition für höhere Anhängergeschwindigkeit !

  • Hallo Männer und Frauen,


    seit heute ist meine Petition an den Deutschen Bundestag online und jeder Bürger kann sie unterstützen. Die Mitzeichnungsfrist endet am 10.04.2014.


    PETITION


    Text der Petition


    Der Deutsche Bundestag möge eine Ergänzung des § 3 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung beschließen. Für Motorräder mit Anhänger soll außerhalb geschlossener Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gelten.


    Begründung
    In Deutschland gilt für Motorräder mit Anhänger immer noch ein generelles Tempolimit von 60 km/h, das noch aus der Nachkriegszeit stammt, als ein Mittelklassemotorrad noch 150 kg wog, 10kW(13 PS) stark war, 120 km/h schaffte und vorne und hinten noch Trommelbremsen hatte.


    Aktuelle Motorräder sind dank Fortschritten in der Fahrwerksentwicklung und Sicherheitstechnik einfacher zu fahren, viele wiegen leer zwischen 200 und 360 kg und haben ABS und ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 550 kg und sind auch bei sehr hohen Geschwindigkeiten sicher zu beherrschen.


    Trotzdem gibt es nur in Deutschland dieses unsinnige Tempolimit von 60 km/h und die Begrenzung auf 100 cm Gesamtbreite des Anhängers.


    Auf deutschen Autobahnen ist eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h vorgeschrieben, so dass ein Motorrad mit Anhänger sich dort eigentlich kaum legal bewegen lässt.


    Eine Anhebung des generellen Tempolimits auf 80 km/h für ein Motorrad ohne ABS mit Anhänger und auf 100 km/h für Motorräder mit ABS analog zu den heute gültigen Limits für PKW würde diese unsinnigen Verkehrshindernisse auf deutschen Autobahnen endlich beseitigen.


    Es gibt in unserem Land viele Gespannhersteller, die hochwertige Beiwagen an aktuelle und ältere Motorräder bauen, Seitenwagen an jedes beliebige Motorrad anbauen können, dazu die Fahrwerkstechnik im Kleinserienbau perfektionieren und weltweit den besten Ruf geniessen.


    Für diese Betriebe, die heute schon legal Anhängerkupplungen an Motorrad-Gespanne bauen, würde sich ein riesiger neuer Markt für deutsche Wertarbeit auftun. Sie könnten diesen nicht nur englischen, holländischen und tschechischen Herstellern überlassen, wenn diese Marktbremse beseitigt wäre und selbst hochwertige Kupplungen und Motorradanhänger bauen.


    Weltweit gibt es über 100 Hersteller von Motorradanhängern, in Deutschland nur einen einzigen.


    Viele aktuelle Motorräder kommen besetzt mit zwei Personen schon ohne Gepäck über das zulässige Gesamtgewicht. Das Interesse an Anhängern zur Gepäckbeförderung ist riesig, erstirbt aber jedesmal schlagartig,
    wenn der Interessent bemerkt, dass er damit in Deutschland nicht schneller fahren darf, als ein schneller Traktor.


    Im europäischen Ausland sind die Regeln oft viel grosszügiger, ohne dass dadurch eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit einhergeht. Unfälle mit Motorradanhängern sind dort nicht häufiger als in Deutschland.


    Hier in Deutschland entsteht das zusätzliche Risiko, von LKW-Fahrern bedrängt zu werden, die jedesmal auf die Überholspur ausweichen müssen, wenn so ein Verkehrshindernis vor ihnen auftaucht.


    Was die Breite anbetrifft, sind aktuelle Motorräder mit Koffern oft schon breiter als 120 cm und ein Anhänger mit einer Breite von 150 cm fährt viel sicherer als die aktuell zugelassenen Hänger mit 100 cm Breite, deren Kippstabilität in Kurven naturgemäss damit nicht mithalten kann.


    Auch gibt es fast keine Achsen zum Bau von Anhängern, die schmaler als 140 cm sind.


    Die Gesetzesänderung sollte im Interesse der Verkehssicherheit folgende Eckpunkte umfassen.


    Motorräder dürfen generell mit einer von einer technischen Prüfstelle geprüften Anhängerkupplung ausgerüstet werden.


    Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers bleibt wie bisher schon auf das Leergewicht des Motorrades plus 75 kg, geteilt durch zwei beschränkt.


    Die generelle Geschwindigkeitsbegrenzung wird analog zu PKW für Landstrassen und Autobahnen auf 80 km/h angehoben.


    Motorräder mit ABS dürfen mit Anhänger 100 km/h schnell fahren. Der Hänger muss dazu mit Stossdämpfern ausgerüstet sein.


    Die maximal zulässige Breite von Anhängern an Motorrädern beträgt 150 cm.
    Wenn der Anhänger breiter ist als das Motorrad, sind weiss/rote Umrissleuchten Pflicht.


    Zum Vergleich die Tempolimits in km/h für Motorräder mit Anhänger in anderen europäischen Ländern auf Landstrassen (und in Klammern auf Autobahnen)


    Österreich 80(100)
    Frankreich 90(130)
    Schweiz 80(100)
    Grossbritannien 80(96)
    Dänemark 80(100)

  • Das Interesse an Anhängern zur Gepäckbeförderung ist riesig,


    Das halte ich für ein Gerücht.


    Die 60er Regelung halte ich allerdings auch für nicht mehr zeitgemäß.

  • Das halte ich für ein Gerücht...


    Nee - ehrlich Käptn - mein Interesse ist riesig :mrgreen:


    Und diese Sonderregelung ist auf der Autobahn wirklich gefährlich !


    Mit 6 Mopeds aufm 2,3t-Hänger darf man ja auch Tempo 100 fahren, oder ?


    Tommy

  • Tommy,


    das wurde auch nicht in Frage gestellt. Richtig ist, dass die bikenden Anhängerfreaks eher im Promillebereich anzusiedeln sind.


    Ich denke mal, dass Olli recht hat,.............. aufgrund der Begrenzung der Last, der Abmessungen und der Geschwindigkeit.
    Was soll man denn auch in einen "Tankrucksack mit Rädern" einpacken, der von vielen Brummi-/Dosenfahrern sehr spät entdeckt wird und dadurch einem permanenten Risiko ausgesetzt ist?

    LG Frank
    _______________________________________________
    Vegetarier? werde ich erst wenn ich ins Gras beisse -%-ST1300
    Kann Pan Dora Sünde sein?-%-

  • Henne und Ei !


    Gibt es so wenige Hänger, weil man nur 60 damit fahren darf ?


    Lohnt es sich nicht, die 60er Regel abzuschaffen, weil es nur so wenige Mopedhänger gibt ?


    Hier mal ein Thread aus einem Schwesterforum !


    Wenn es einfacher und legaler ist, damit zu fahren, gibt es auch mehr, die es tun.


    Und ein ABS-Moped mit Hänger und Tempo 100 auf der Autobahn ist sicher nicht gefährlicher zu bewegen als ein Golf mit Wohnwagen oder nem 10 Meter langem Segelflugzeughänger, bei dem das für jeden völlig okay ist.


    Tommy

  • Hier noch ein Hinweis betreffend der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in der Schweiz


    Für Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: Innerorts 50 km/h, außerorts 80 km/h, Schnellstraßen 100 km/h, Autobahnen 120 km/h. Wird ein Anhänger mitgeführt, so darf die Höchstgeschwindigkeit außerorts von 60 km/h bzw. von 80 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen nicht überschritten werden

    Gruss aus der Schweiz :lol:


    Egon




    Bei manchen Leuten ist selbst ein Gehirnschlag ein Schlag ins Leere.....


    Fahr nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann

    Einmal editiert, zuletzt von Egon#ch ()

  • Dann lasst uns doch zuerst mal das sinnfreie 3spurige Überholverbot zu ungunsten von Moppeds petitionieren. Davon dürften prozentual minimal mehr Moppeds betroffen sein als vom eingeschränkten Hängerbetrieb.

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • Dann lasst uns doch zuerst mal das sinnfreie 3spurige Überholverbot zu ungunsten von Moppeds petitionieren. Davon dürften prozentual minimal mehr Moppeds betroffen sein als vom eingeschränkten Hängerbetrieb.


    Dann mach mal - ich zeichne mit !

  • Hier noch ein Hinweis betreffend der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in der Schweiz


    Für Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: Innerorts 50 km/h, außerorts 80 km/h, Schnellstraßen 100 km/h, Autobahnen 120 km/h. Wird ein Anhänger mitgeführt, so darf die Höchstgeschwindigkeit außerorts von 60 km/h bzw. von 80 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen nicht überschritten werden


    Hallo Egon - ich habe folgende Info gefunden:


    1. Geltungsbereich
    Diese Information bezieht sich auf: Anhänger an Motorfahrzeugen bis 3500 kg
    Gesamtgewicht, jedoch ohne Sattelanhänger an Sattelschleppern.
    ...
    3.8. Höchstgeschwindigkeit:
    In der Schweiz beträgt die Höchstgeschwindigkeit - unter Vorbehalt einer niedrigeren allgemeinen Höchstgeschwindigkeit
    - 80 km/h. Dies gilt auch auf Autostrassen und Autobahnen


    Sicherheitsdirektion Kanton Zürich
    Strassenverkehrsamt