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#1 |
Dauertourist in Berlin
Registriert seit: 10.04.2008
Ort: B-Wilmersdorf
Beiträge: 3.234
Motorrad: DL650 V-Strom-Bj. 2010 |
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... gefragt.
Ich bin ein wenig verwirrt und die Auskünfte von Herrn Gockel verwirren mich noch mehr. Zur Vorgeschichte: Meine Enkelin hat seit Dezember 2017 ihren Führerschein B. In einem Gespräch sagte sie mir, dass sie, wenn einen Anhänger ziehen wollte, einen extra Führerschein machen muss. ![]() Bei Google habe ich nachgeschaut und, so wie ich es verstehe, darf man mit B Anhänger bis 750 Kg zul. Gesamtmasse ziehen. Oder etwa doch nicht? Beisp.: Löti, 18 Jahre alt ![]() Anhänger hat > 750 Kg Gesamtmasse, ist aber leer, also < 750 Kg , darf Löti ziehen oder nicht? Ich weiß, es gibt noch Zwischenregeln, wo Masse und Ausstattung des Zugfahrzeuges eine Rolle spielen, aber die interessieren mich hier jetzt nicht. Oder sollten sie?
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Wer seine Augen nicht braucht um zu sehen, der wird sie brauchen um zu weinen. Jean Paul |
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#2 |
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 12.10.2014
Ort: Dünsen
Beiträge: 442
Motorrad: , BMW GS 2018 |
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Bis 750kg gesamtgewicht darfst du ohne Anhängerschein ziehen, drüber hinaus brauchst du einen Anhängerschein.
Aber wenn ich mich noch richtig dran erinnere Siggi, hast du doch noch den alten Schein ![]() Gruss Ralph |
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#3 |
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 22.01.2005
Beiträge: 896
Motorrad: BMW R 1200 RT |
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Gruß Ralf Der Weg ist das Ziel . ![]() |
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#4 |
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.01.2007
Ort: Nidda in Oberhessen
Beiträge: 440
Motorrad: ST 1300 A |
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Ich bin zwar nicht Rennleitung, aber schau mal auf deinen Führerschein, wenn deiner bereits das Chipkartenformat hat.
Da steht drauf, was Löti fahren darf. Aber Löti ist in Wirklichkeit keine 18 mehr, sondern hat den Schein sicher schon länger und hat daher Bestandsschutz. Deswegen darf er auch Hänger fahren, weil er das mit dem FS Klasse 3 auch durfte. Ich glaube, die Frischen dürfen keinen Hänger mehr fahren, müsste ich meinen Sohn fragen. Falls dein FS noch einer aus Papier sein sollte, müsste ich mal auf meine Karte schauen, ich darf einiges mit dem alten 3 fahren, was ich vorher nicht durfte, z.B. Gespanne bis zu 12t. Mehr weiss ich ohne nähere Info auch nicht.
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Gruß, Werner |
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#5 |
Dauertourist in Berlin
Registriert seit: 10.04.2008
Ort: B-Wilmersdorf
Beiträge: 3.234
Motorrad: DL650 V-Strom-Bj. 2010 |
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Jetzt bin ich schlauer, Danke!
Der Onkel hat doch nur Spaß gemacht. ![]() Meine Fleppe ist vom 03.07.1968 und war nieeee in der "Reinigung"! Nachtrag: Lt. meines Kartenführerscheines darf ich fahren; A - BE - C1E - ML Bei Jenny`s Schein (10.09.74) ist beim Umtausch von rosa Lappen auf Karte seitens der Führerscheinstelle ein Übertragungsfehler passiert, denn sie dürfte -so sie denn den Gesundheitscheck hätte- lt. Karte, auch CE fahren.
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Wer seine Augen nicht braucht um zu sehen, der wird sie brauchen um zu weinen. Jean Paul Geändert von Löti (09.10.2018 um 20:25 Uhr) |
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#6 |
Andreas #1381/Berlin
Registriert seit: 08.04.2018
Ort: Berlin
Beiträge: 182
Motorrad: ST1100 Bj'94 |
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Hier noch ein Link zur Erklärung der was dürfte.
Bei der Übertragung des Rosa Schweincgens auf die Karte geschehen regelmäßig Fehler. Bei mir haben Sie mit dem Erwerb Klasse A die Klasse C1E mit 12t Zusatz "vergessen". Musst das dann nach der Prüfung durch den TÜV bei der Führerscheinstelle ändern lassen.
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Grüße aus Berlin Andreas Bike hard, die old. |
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#7 |
Hartz IV GoldWing Fahrer
Registriert seit: 23.06.2004
Ort: Gelsenkirchen Nord
Beiträge: 8.570
Motorrad: ST 1100 AY blau |
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Da drängt sich mir die Frage auf, wenn ich nun nachts fahre und das Licht einschalte, darf ich dann ohne Brille fahren? Licht ist ja auch eine Sehhilfe und zwei Sehhilfen sind doch übertrieben ... ooodr?
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Gruß, Hannes (Fettdruck und unterstrichen - ist ein Link drunter) ![]() Der Weg sei das Ziel; Das Ziel ist im Weg; Weg mit dem Ziel! Meine Homepage ![]() |
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#8 |
Leatherbutt
Registriert seit: 30.09.2002
Ort: Neuental-Zimmersrode
Beiträge: 3.315
Motorrad: Trophy SE |
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Ein Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse darf in jedem Fall mitgeführt werden. Darüber hinaus dürfen solche Kombinationen geführt werden, deren addierte Gesamtmasse (also Pkw U. Anhänger) 3,5 t nicht übersteigt. Die schwerstmögliche Fahrzeugkombination sind demnach 4,25t (3,5t Zugfahrzeug Kl. B und Anhänger mit 750 kg).
Darüber hinaus kann man noch die Schlüsselzahl 96 erwerben (nur Unterweisung in der Fahrschule, keine Prüfung). Damit darf man grundsätzlich Kombinationen bis 4,25t Gesamtmasse führen.
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Gruß Axel#561 Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.
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#9 |
Black Pearl Commander
Registriert seit: 31.07.2003
Ort: Wuppertal
Beiträge: 2.909
Motorrad: BMW R 1200 GS |
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Aber ich bin doch Rennleitung.
Aber Achsel ist, wie immer in diesem Bereich, verlässlich und richtig informiert. Ist der junge Löti wieder in der Heimat?
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Mit Adleraugen sehen wir die Fehler anderer, mit Maulwurfsaugen unsere eigenen. Franz von Sales www.xxl-biketrailer.de http://www.ferienhaus1.de |
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#10 |
Moderator
Registriert seit: 10.07.2004
Beiträge: 14.522
Motorrad: Honda Goldwing 1800,V-Strom DL-650 |
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Mit "Ekkhard" habe ich vorhin teleonaniert, der ist in Bärlin im Mutterhaus.
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