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#21 |
Doppelfahrer
Registriert seit: 09.10.2013
Ort: 49.469520, 11.059048 | 50.169479, 11.633649
Beiträge: 1.225
Motorrad: Pan European ST 1300 |
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Ich habe nachgeschaut. Auf der COC steht auch nichts. Und jetzt?
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Gruß, Joachim Der Mutige lebt nicht ewig. Der Vorsichtige lebt aber überhaupt nicht |
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#22 |
Profi
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 3.005
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Dann hast du keine Reifenbindung und kannst tun was du magst
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Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. |
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#23 |
Doppelfahrer
Registriert seit: 09.10.2013
Ort: 49.469520, 11.059048 | 50.169479, 11.633649
Beiträge: 1.225
Motorrad: Pan European ST 1300 |
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Gruß, Joachim Der Mutige lebt nicht ewig. Der Vorsichtige lebt aber überhaupt nicht |
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#24 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
auch dann, wenn es eine Reifenbindung gibt, dürfen doch jene Reifen zusätzlich verwendet werden, für die der Hersteller in Kombination mit diesem Fahrzeugtyp eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat. Nachteil: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss mitgeführt werden. Gruß, Albert |
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#25 |
EX-BMW Treiber
Registriert seit: 12.06.2016
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 82
Motorrad: Pan-European ST 1300 |
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Hallo,
zu den Reifen kann ich auch sagen, das die Hersteller doch Freigaben für Motorräder geben. Die kann man fahren, auch wenn andere Reifen in den Papieren stehen. In meiner R 1150 R standen Bridgestone BT irgendwas und gefahren bin ich Michelin. Die hatten vom Hersteller der Reifen die Freigabe. Gruß Volkmar |
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#26 |
Benutzer
Registriert seit: 03.06.2016
Ort: Weimar / Thüringen
Beiträge: 87
Motorrad: erst S51 B2-4, dann MZ TS 250/1, dann Seven-Fifty und als Krönung die PAN, STX1300 |
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habe in meinen Papieren auch Reifen vorgegeben - das war vor 10 Jahren eben noch so.
Wenn Du Dir aber heute Reifen kaufst, bekommst Du z.B. bei mopedreifen.de das Formular mit der Freigabe, auf das läßt Du Dir vom HH oder in Deiner Reifenbude ´n Stempel machen und steckst den Schein zu den Papieren. Wenn bei ´ner Kontrolle ein "Oberschlauer" was sagt, zückst Du das Papierchen. Da ständig neue Reifen auf den Markt kommen, lassen die Reifenbindungen immer mehr nach. Und man muß die Neuen nicht in die Papiere eintragen lassen. WICHTIG ist aber: Du mußt den Tragindex beachten!!! Hast Du Reifen, die nicht der Gewichtsklasse der PAN entsprechen, verlierst Du die Zulassung & Versicherung - und im (hoffentlich nicht eintretenden) Ernstfall wird das teuer.
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