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#21 | |
Gespannfahrer
Registriert seit: 27.01.2004
Ort: Chemnitz
Beiträge: 780
Motorrad: Hexagon-Roller - die ST1100 gehört meiner Frau |
![]() Zitat:
Im Original gab es nur die Regelung: Zugfahrzeug bis 3,5 t + Anhänger bis 750 kg - aus. Da war es egal ob vorn ein Trabbi, Wolga, Ente oder Benz war, hinten durfte immer nur 750 kg dran hängen (solange das Zugfahrzeug soviel ziehen darf). Die Zusatzregelung mit dem Zug bis 3,5 t (und erst recht die B96 Erweiterung) kamen dann erst dazu, alls die gesamtdeutschen Führerscheine auf die Buchstabenklassen umgestellt wurden und ist wohl auf saubere Lobbyarbeit (vor allem der Wohnwagenhersteller) zurückzuführen und ist vor allem von Deutschland durchgedrückt worden.
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Andy Pan mit Panda - wie passend! Geändert von Andy (12.10.2018 um 16:17 Uhr) |
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#22 | |
track addict
Registriert seit: 01.05.2018
Beiträge: 34
Motorrad: ST 1100, R6 |
![]() Zitat:
Dann revidiere ich meine Aussage teilweise. Die Leute die sich die Regelung anfangs ausgedacht haben, hatten zumindest eine Vision. Die Leute die die Regeln abgeändert haben, haben ihren Job jedoch verfehlt, wenn diese rein durch Lobbyarbeit soeinen inkonsistenten Unfug beschließen. MfG Christian
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ST 1100 "Pan European" '97 ohne ABS |
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